AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.02.2026
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FM Löbe (im Folgenden "Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
3. Angaben in Prospekten oder Preislisten sind unverbindlich. Maßgeblich ist das individuelle Angebot.
1. Handwerkliche Leistungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten (z.B. Bodenverlegung, Trockenbauarbeiten, etc.) fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
2. Hausmeisterservice / Reinigung:
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen. Geschuldet ist das ordnungsgemäße Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg, sofern nicht anders vereinbart.
3. Winterdienst:
a) Der Winterdienst erfolgt gemäß der jeweils gültigen Ortssatzung (z.B. Stadt Dresden).
b) Die Räumpflicht besteht nur im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und üblichen Verkehrszeiten. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. anhaltender Eisregen), die eine Beseitigung unmöglich machen, ruht die Räumpflicht bis zur Besserung der Wetterlage.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Objekt zu gewähren.
2. Erforderliche Medien (Strom, Wasser) sind vom Auftraggeber für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Flächen (bei Handwerksarbeiten) frei von Hindernissen sind, sofern das Freiräumen nicht teil des Auftrags ist.
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.
3. Bei größeren Aufträgen (insb. Materialeinkauf) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung vor Beginn der Arbeiten zu fordern.
1. Nach Beendigung von handwerklichen Leistungen (z.B. Renovierung) hat eine Abnahme zu erfolgen.
2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung unter Angabe von Mängeln verweigert oder das Werk in Benutzung nimmt (fiktive Abnahme).
1. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung schriftlich anzuzeigen.
2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
3. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4. Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt (z.B Sturm, Überschwemmung) entstehen, wird keine Haftung übernommen.
1. Verträge unter wiederkehrende Leistungen (z.B Hausmeister, Winterdienst) werden, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z.B bei Zahlungsverzug des Kunden).
1. Bei Lieferung von Waren und Materialien (z.B Bodenbeläge) bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Dresden).
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.